Wir sind die Beratungsstelle für die Bildungsprämie für die Stadt und den Landkreis Osnabrück. Sollten Sie Interesse an einer Weiterbildung haben, dann können Sie sich bei uns einen Gutschein in Höhe von 500 Euro ausstellen lassen. Den Gutschein können Sie für fast alle Formen von beruflicher Weiterbildung ausgeben - nicht nur bei uns, sondern auch bei vielen anderen Trägern.
Ihre Bildungsprämie erhalten Sie ganz einfach:
Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns, bei dem wir gemeinsam klären, ob die Voraussetzungen für den Gutschein erfüllt sind.
Die Bildungsprämie richtet sich an Selbstständige und Angestellte, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) haben. Bezugsberechtigt sind auch Arbeit-nehmer/innen im Mutterschutz bzw. Elternzeit und mithelfende Familien-angehörige. Nicht bezugsberechtigt sind Empfänger/innen von ALG I oder ALG II (Ausnahme: Bezieher aufstockender Leistungen oder des Gründungs-zuschusses), ebenso Studierende (Ausnahme: Berufsbegleitende Studien), Auszubildende sowie Schüler/innen.
Bitte beachten Sie: Das "zu versteuernde Einkommen" entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Bei entsprechenden Abzügen kann das Bruttoeinkommen deutlich höher liegen, ohne die Prämienberechtigung zu verlieren.
Um den Prämiengutschein zu erhalten, ist eine persönliche Beratung notwendig. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Kurse und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Individuelle Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäf-tigungsfähigkeit. Nicht gefördert werden u. a. Fachtagungen, Messen, Einzel-unterricht, Fahrerlaubnisse, freizeitorientierte Weiterbildung oder betriebliche Fortbildungen (z. B. Maschinen- oder Produktschulungen).
Sie müssen folgende Dinge mitbringen:
Bitte beachten Sie: Ohne diese Unterlagen kann das Beratungsgespräch nicht durchgeführt werden!
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann erhalten Sie einen Gutschein im Wert von 500 Euro. Dieser kann nur für die auf dem Gutschein beschriebene Maßnahme ausgegeben werden. Es werden maximal 50 Prozent der Kosten erstattet, den Rest müssen Sie selbst tragen. Pro Kalenderjahr wird nur ein Gutschein ausgegeben.
Auf dem Gutschein finden Sie Name und Adressen von Bildungsträgern, bei denen Sie die Maßnahme durchführen können. Nur die benannten Institutionen dürfen den Gutschein einlösen. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung zu einer Maßnahme angemeldet haben, sonst verfällt das Guthaben ersatzlos.
Herr Middendorf
Telefon: 0541 501-2033,
E-Mail: Gerhard.Middendorf@LKOS.de
und
Herr Wissmann
Telefon: 0541 501-2034
E-Mail: Guenter.Wissmann@LKOS.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der Programmstelle unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2623000. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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