Volkshochschule Osnabrücker Land

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Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest

Die „Einbürgerungstestverordnung“ vom 5. August 2008, bekannt gemacht im Bundesgesetzblatt I, Nr. 35, Seite 1649, trat am 1. September 2008 in Kraft und regelt die Modalitäten des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests und gibt Vorgaben für den Einbürgerungskurs.

Durch den Test werden die „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen, die nun als weitere Einbürgerungsvoraussetzung verlangt werden. Davon befreit sind alle, die noch keine 16 Jahre alt oder aufgrund Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind.

Der Einbürgerungstest besteht aus einem Fragebogen mit 33 Fragen. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Sie haben eine Stunde Zeit, um die 33 Fragen zu beantworten. Wenn Sie mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden.

Bei uns können Sie sich zum Test anmelden.

Wer muss den Einbürgerungstest machen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie seit dem 1. September 2008 auch Wissen über das Leben in Deutschland nachweisen.

Ausnahmen:

  • Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
  • Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.

Wo kann ich den Einbürgerungstest machen?

Wir, die Volkshochschule Osnabrücker Land gGmbH, sind Prüfstelle für die Region Osnabrück. Weitere Information erhalten sie unter 0541 501-2030 bei Herrn Quappen.

Wie sieht der Test aus?

Bei der Prüfung bekommen Sie einen Bogen mit 33 Fragen. Sie haben sechzig Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. 30 Fragen gehören zu den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Drei Testfragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Einen Überblick über alle für den Test wichtigen Themen bieten der Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen.

Wie läuft die Prüfung ab?

Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen. Sie haben sechzig Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung später zentral ausgewertet. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis. Wenn Sie mindestens 17 richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden. Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.

Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?

Die Volkshochschule Osnabrücker Land bietet Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Für die Kurse ist ein verbindlicher Lehrplan vorgeschrieben, der einen Überblick über die zu behandelnden Themen bietet.

Wenn Sie für die Einbürgerung noch ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das Zertifikat Deutsch erwerben. Teil des Integrationskurses ist ein 45-stündiger Orientierungskurs, der auch viele Themen des Einbürgerungstests behandelt.

Bei weiteren Fragen und Interesse helfen wir Ihnen gerne weiter, wenden Sie sich an

Herrn Quappen
Telefon:   0541 501-2030
E-Mail:     georg.quappen@LKOS.de 

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