Volkshochschule Osnabrücker Land

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Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

Neben der Bildungsprämie gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten, mit denen der Staat die berufliche Weiterbildung unterstützt. Diese Programme richten sich sowohl an Erwerbstätige als auch an Arbeitssuchende und sollen auch Personen mit geringerem Einkommen die Teilnahme am lebenslangen Lernen ermöglichen. Wir möchten Ihnen eine Übersicht über diese Möglichkeiten geben und beraten Sie gerne persönlich, welches Programm für Sie in Frage kommen kann.

Folgende Förderprogramme können in Anspruch genommen werden:

  • IWiN - individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
  • Meisterbafög
  • Förderung für Elternzeitnehmende und Berufsrückkehrer/innen
  • Ermäßigungen

IWiN - individuelle Weiterbildung in Niedersachsen

IWiN - „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" nennt sich ein Programm für Angehörige kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Hier können Fortbildungskosten von bis zu € 2000 pro Jahr und Betrieb gefördert werden. Dieses Programm ist besonders interessant für einzelne Mitarbeiter oder Gruppen kleinerer Betriebe, sie sich kein hohes Fortbildungsbudget leisten können. Übernommen werden bis zu 90% der Fortbildungskosten.

Weitere Informationen unter www.iwin-niedersachsen.de.

Meisterbafög

Beim Meisterbafög für Aufstiegsfortbildungen mit anerkannten öffentlich-rechtlichen Prüfungen besteht die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aus einem Zuschuss sowie einem günstigen Darlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung wird ein Teilerlass des Darlehens in Höhe von 25% gewährt. Besondere Zuschüsse gibt es für Fortbildungswillige mit Kindern (€ 210 pro Monat) und Alleinerziehende für Kinderbetreuungskosten (€ 113 pro Monat) sowie für Existenzgründer, die Mitarbeiter einstellen.

Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info.

Förderung für Elternzeitnehmende und Berufsrückkehrer/innen

Förderungen für Berufsrückkehrerinnen und Elternzeitnehmende sind über die Koordinierungsstelle Frauen und Betrieb e.V., Osnabrück, möglich.

Weitere Informationen unter www.frau-und-betrieb-os.de.

 

 Ermäßigungen

Weiterhin weisen wir Sie hin auf die Ermäßigungen von 25% auf unsere Kursgebühren für

  • Bezieher von Arbeitslosengeld, laufenden Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe
  • Schüler, Studenten, Auszubildende
  • Schwerbehinderte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 %
  • Inhaber der Jugendleitercard (JULEICA)

Bestimmte Kursangebote sowie Materialkosten sind von Ermäßigungen ausgenommen. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.

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